Unsere Vorteilspakete
Bei Hörwelt Oester sind Reinigung & Funktionsprüfung grundsätzlich kostenfrei.
Das Komfort-Paket
Ihre rundum Sorglos-Lösung
Laufzeit: mindestens 2 Jahre / maximal 6 Jahre
Beginn: jederzeit
- Vollgarantie
- Sämtliche Reparaturen inkl. Akkutausch
- Verlustabsicherung
- Nachlass auf Zubehör von bis zu 150,– € je Hörsystem
- Reinigungsspray für die Hörsystempflege zu Hause
- 2 Ersatzotoplastiken
(alternativ 1 Titan-Otoplastik oder 1 Im-Ohr-Schale) - VIP-Hörsystem-Tester für Neuentwicklungen auf Wunsch
- Leihgeräte Service weltweit inkl. Absicherung
- Rabatt bei einer Wiederversorgung
- Alle Vorteile des Service-Pakets
Das Service-Paket
Laufzeit: mindestens 1 Jahr
Beginn: jederzeit
- Service kostenfrei
- Vor-Ort-Reparaturen inkl. Verschleißmaterial
- Tausch des externen Hörers
- Intensivtrocknung inklusive
- Leihgeräte Service deutschlandweit
Erläuterungen zum Komfort-Paket
Anbieter
Hörwelt Oester ist Ihr direkter Ansprechpartner.
Es wird keine externe Versicherungsgesellschaft beauftragt.
Verlustabsicherung
Bei Verlust erhalten Sie das gleiche bzw. ein gleichwertiges Hörsystem.
Wir erstatten bis zu 80% des Eigenanteils</emi
(Eigenanteil = Privatpreis abzüglich Krankenkassenleistung):
1. Jahr 80% / 2. Jahr 70% / 3. Jahr 60% / 4. Jahr 45% / 5. Jahr 25% / 6. Jahr 10%
Rabatt Wiederversorung
Bei einer Wiederversorung gewährt Hörwelt Oester einen Rabatt
von 10% auf den Eigenanteil.
20% Rabatt bei vorzeitiger Wiederversorgung ohne Anspruch auf KK-Zuschuss.
Er ist bis zu einem Jahr nach Ablauf der Vertrages einzulösen.
Im Falle einer beidseitigen Wiederversorgung, kann sich
ein Rabatt von bis zu 950,- € ergeben.
Zahlungsweise
Monatlicher Einzug via SEPA-Lastschrift
Kündigung
Komfort-Paket: Mindestlaufzeit 2 Jahre, Service-Paket: Mindestlaufzeit 1 Jahr,
im Anschluss: 4-wöchige Kündigungsfrist (schriftlich), Sonderkündigungsrecht im Todesfall
Nachträglicher Abschluss
Für Neukunden, die ihre Hörsysteme nicht bei Hörwelt Oester erworben haben
oder erst nachträglich ein Komfort-Paket abschließen, gilt eine 3-monatige Sperrfrist
für Otoplastiken und Reparaturen.
Bei nachträglichem Abschluss entfällt der Nachlass auf Zubehör
von bis zu 150,– € je Hörsystem.
Ausschluss
Sämtliches Zubehör sowie Ladestationen sind nicht versicherbar.
Keine Mitgabe von Verschleißmaterial möglich.
Kein Auszahlungsanspruch für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

